Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen MALU BAIATU photography / Marilena Baiatu (folgend «Fotografin» genannt) und dem Kunden / der Kundin (folgend «Kund*in genannt).

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und alle fotografischen Formate (digitale Bilder, Prints, etc.).

1.2. Diese AGB gelten als vereinbart mit der Bestätigung des vereinbarten Termins, der Annahme der Offerte oder Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den*die Kundin.

1.3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen oder Leistungen der Fotografin.

2. Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten der*des Kund*in

2.1. Die Fotografin wie auch der*die Kund*in verpflichten sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und der vereinbarten Zeit für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Eine Absage oder Verschiebung des Termins muss umgehend, spätestens jedoch 2 Tage vor dem Termin erfolgen.

2.2. Kommt der*die Kund*in der Verpflichtung gemäss 2.1. nicht nach, haftet er oder sie für die bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des unter «Preise» angegeben Preises für das gebuchte Shooting oder des vereinbarten Preises bei Shootings, die nicht über Paketpreise abgerechnet werden.

2.3. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des*der Kund*in bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

2.4. Die ausgehändigten Bilder dürfen nicht bearbeitet, verändert oder mit Filtern versehen werden.

2.5. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

2.6. Die Fotoapparate und –Materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.

2.7. Der*die Kundin erkennt an, dass sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht) handelt.

2.8. Die RAW-Dateien bleiben im Eigentum der Fotografin. Der*die Kund*in hat kein Retentionsrecht an dem überlassenen Bildmaterial.

2.9. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt mittels schriftlicher Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

2.10. Es obliegt dem*der Kund*in, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der*die Kundin die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

 

3. Haftung der Fotografin

3.1. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für von Dritten zugefügte Produkt-, Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptbestandteilen herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte (Make-up, etc.) auftreten.

3.2. Die in 3.1. beschriebene Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen.

3.3. Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die dem*der Kund*in ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der*die Kund*in im Streitfall Schadensersatzforderungen und Prozesskosten.

3.4. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der*die Kundin trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

 

4. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den*die Kund*in (Nutzungsrechte)

4.1. Der*die Kund*in erwirbt mit dem Erwerb und der Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Nicht darin enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den*die Kund*in an Dritte. Ebenfalls nicht enthalten ist eine gewerbliche Nutzung, wenn nicht explizit schriftlich vereinbart.

4.2. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den*die Kund*in, der Fotografin eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

4.3. Der*die Kund*in hat bei der mit der Fotografin bestimmte Verwendung des Werks den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © oder mit einem ähnlichen, mit der Fotografin vereinbarten Vermerk.

 

5. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin

5.1. Die Fotografin behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht der Fotografin unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des*der Kund*in. Der*die Kund*in verpflichtet sich, seine*ihre Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der*die Kund*in, der*die seine*ihre Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch der Fotografin verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

5.2. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin im Sinne von Punkt 5.1. hat sich die Fotografin zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

6. Honorar

6.1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

6.2. Die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Kosten und Auslagen (Honorare, Kosten für Mietstudio, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des*der Kund*in.

6.3. Das Honorar (gemäss Punkt 6.1.) ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

 

7. Referenzen

Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kund*innen auf die Zusammenarbeit mit dem*der Kund*in und auf die für ihn*sie geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1. Auf Verträge zwischen dem*der Kund*in und der Fotografin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

8.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.

 

Basel, 22.02.2023